Prozessbericht: zweites Urteil am Amtsgericht Offenburg

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Am 08.01 stand ein weiterer Prozesstermin am Amtsgericht Offenburg an. Einem Genossen wurde vorgeworfen sich entgegen des Versammlungsgesetzes vermummt zu haben mit der Absicht seine Identität so zu verschleiern, dass er nicht mehr identifizierbar war.

Antifaschistischer Protest ist legitim. Antifaschistischer Protest ist notwendig. Und antifaschistischer Protest ist vom Staat nicht gern gesehen. Der heutige Prozesstag hat wieder einmal bewiesen, dass es nicht ausreicht nur gegen eine Partei wie die AfD zu sein, wie es der Protest am 04.03.2023 in Offenburg gegen des Landesparteitags war. Der bei uns schon für seine Aussagen bekannte Staatsanwalt hat erneut aufgezeigt, wie tief der Verfolgungswahn vom Staat gegen linken Protest und linke Aktivist:innen sitzt. Bei seinen Aussagen bezieht er sich nicht auf Fakten und Beweise sondern Spekulationen, Mutmaßungen und seine eigene Meinung.

Der Anwalt des Angeklagten spricht sich klar gegen die Verwendbarkeit der Bildmaterialien aus, da diese unrechtmäßig aufgenommen wurden. Die Polizei hat an besagtem Tag gegen den Landesparteitag schon vormittags begonnen systematisch die Teilnehmenden einer Kundgebung ab zu filmen. Diese Grundrechtsverletzung der Polizei gegenüber den Veranstaltungsteilnehmer zog sich den ganzen Weg vom Ort der ersten Kundgebung bis hin zur Messehalle und den Rückweg.

Für den Staatsanwalt ist dies jedoch alles Rechtens. Er vergleicht linke Demonstrant:innen mit Hooligans, welche nicht das Ziel hätten sich politisch zu äußern, sondern nur „Krawall“ zu machen. Diese Entziehung der Inhalte ist ein oft gesehenes Instrument der staatlichen Repression, von dem auch Fußballfans immer mehr betroffen sind. Repression soll Einzelpersonen und ganze Bewegungen isolieren und einschüchtern.

Wer schon einmal eine antifaschistische Demonstration gesehen hat, weiß, auf welche Weise unsere Inhalte präsent sind. Es gibt Transparente, Schilder, Fahnen, Durchsagen mittels Megaphon und vieles mehr. Wo wir wieder bei den Mutmaßungen von unserem Lieblingsstaatsanwalt wären: Laut ihm sind die Transparente Werkzeuge, unter denen Straftaten geplant und verübt werden, mit dem Megaphon wird die Masse angestachelt, Polizeikräfte anzugreifen und zum Ende seiner Hetzrede, welche durch einen Zwischenruf aus den Zuschauerreihen unterbrochen werden musste, kündigt er an, dass diese über 200 Verfahren jetzt „die linke Szene“ richtig viel Geld kosten und schwächen wird. Angehängt dann die Forderung von 50 Tagessätzen a 40 Euro und den Verweis das nächste mal zu berücksichtigen, dass der Angeklagte, der auf einem Lichtbild mit Megaphon zu sehen war, eigentlich wegen Widerstand und Aufhetzung der Demonstration hätte verurteilt werden sollen, da er sich genau VORSTELLEN kann wie er Leute angefeuert hätte auf Polizisten loszugehen. Dafür konnte er aber leider keine Beweise liefern.

Das Urteil beläuft sich am Ende auf 45 Tagessätze, welche auf 30 Euro angesetzt worden sind.

All dies zusammen zeigt uns, mit wem wir es hier zu tun haben. Mit einem Staatsanwalt, der linken Protest schwächen will, mit einer Richterin, die nicht eingreift, wenn persönliche Spekulationen seitens der Staatsanwaltschaft den Prozess einnehmen. Und auch auf der Straße sind wir weiterhin mit rechten und faschistischen Kräften konfrontiert – des wegen heißt es für uns auch weiterhin, auf die Straße gehen. Wir lassen uns nicht von ihrer Repression schwächen und spalten.

Wir kämpfen weiter auf der Straße und lassen niemand vor Gericht alleine.

Die Solidarität nicht abreißen lassen!

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