Prozessbericht: die absurden Ausmaße des Verfolgungseifers

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Aus der Hocke mit Schwung gespuckt

Schon der erste Prozess am 19.03. ließ die Justiz wohl an sich selbst zweifeln. Der Vorwurf war Beleidigung, gemeinschaftlicher Widerstand und Vermummung. Der geladene Zeuge soll angespuckt worden sein und fast eine Faust abbekommen haben – dabei hat er selber davon gar nichts mitbekommen. Erst als er viele Wochen später auf Anweisung ein Video angesehen hat, soll ihm das aufgefallen sein. Ganz sicher ist er sich aber immer noch nicht: erst hätte er es auf der Ausrüstung gesehen, dann doch erst im Video nicht auf der Ausrüstung. Das irritiert sogar die Karlsruher Staatsanwältin. Wieder ein Fall für die Cyber-Justiz.

Bei weiterer Betrachtung der „Beweise“ wird sehr klar, dass ihn nichts davon getroffen haben kann. Doch die Karlsruher Staatsanwältin zweifelt heute wohl an physikalischen Gesetzen oder schreibt unserer Genossin sehr merkwürdige Superfähigkeiten zu. Sie soll aus der Hocke heraus über andere Leute hinweg den Bullen angespuckt haben. Auf dem Video sieht man, dass da höchstens ein paar „kleine Partikel im Nirvana des Äthers verschwinden“ (Zitat Verteidigung).

Da die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wieder auf einen Schuldspruch beharrt, gibt es diesen auch: eine Verwarnung und 300€ an den Kinderschutzbund Ortenau. Es wird noch direkt hinterherschoben: Sollte es nicht rechtzeitig gezahlt werden, drohen 4 Wochen Jugendarrest.

Der Kleinscheiß geht weiter

Im zweiten Prozess wurde einem Genossen Vermummung vorgeworfen. Zeuge war mal wieder der Beweissicherungsbulle, der sich schon seit hunderten Stunden das Videomaterial von der Demo reinzieht. Er leierte wieder seinen Tagesablauf herunter, doch mehr beizutragen hat er nicht. Bilder vom angeblichen Umziehen gab es nicht, obwohl unser Genosse angeblich zig mal sein Aussehen geändert haben soll.

Nachdem die Richterin jedoch meinte, die Vermummung wäre klar sichtbar, meint sie eine Aussage würde unserem Genossen Vorteile bringen – doch wahrscheinlich eh keine Einstellung. Doch für den Genossen war klar, er macht keine Aussage!

Als die Staatsanwältin zu ihrem Plädoyer kam, segelten ihr zuerst mal die Akten vom Tisch. Jugendstrafrecht nimmt sie „ausnahmsweise“ an und empfiehlt 60 Arbeitsstunden.

Die Verteidigung geht nochmal darauf ein, dass die vielen angeblichen Kleidungswechsel nicht klar sind und auch bei der Durchsuchung des Rucksacks nichts gefunden wurde.

Die Richterin betitelt den Tatvorwurf als „Kleinscheiß“ und fällt dann ihr Urteil: 20 Arbeitsstunden in 3 Monaten und keine Gerichtskosten.

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