Am 07.02. zeigte ein weiterer Prozess in Offenburg den bedingungslosen Verurteilungswillen der Staatsanwaltschaft gegen die antifaschistische Bewegung. Der Vorwurf lautete gemeinschaftlicher tätlicher Angriff, gemeinschaftlicher Widerstand und versuchte Körperverletzung.

Der Prozesstag startete mit einer prägnanten Prozesserklärung des beschuldigten Antifaschisten. Es sei für ihn eine Selbstverständlichkeit, sich an den antifaschistischen Protesten gegen die AfD zu beteiligen. Er kritisierte die Kriminalisierung dieser Proteste. Auch sei der Ermittlungseifer der Polizeiorgane kein Einzelfall, sondern nehme an Fahrt auf gegen die antifaschistische Bewegung. Währenddessen arbeiten die 300 untergetauchten Faschisten an der Umsetzung der Deportationspläne von Höcke und Sellner. Die Parlamente haben den Faschismus nie gestoppt – sondern der gelebte Antifaschismus auf der Straße und in den Betrieben.

Das weitere Gerichtsverfahren stellte sehr plakativ den Ermittlungsdruck seitens der Staatsanwaltschaft dar. Ohne, dass es einen geschädigten Polizisten gab, ermittelte die Staatsanwaltschaft von Amts wegen. Das spiegelten auch die beiden geladenen Zeugen der Polizei wieder. Der erste Polizist, geladen als Zeuge wegen eines angeblichen Trittes, konnte nichts Belastendes beitragen. Er sagte aus, dass an diesem Tag so viel los gewesen sei, sodass er sich an keinen konkreten Tritt des Beschuldigten erinnern könne. Erst ein Monat nach der Demonstration wurde der Beamte darum gebeten, sich einen Videoausschnitt der Demonstration anzuschauen und zu möglichen Straftaten eine Stellungnahme abzugeben.

Das Video selbst zeigte ein ungerichtetes Heben und Senken des Knies während einer beweglichen Demosituation. Die Person, die der Angeklagte sein sollte, stand dabei zwischen zwei Transparenten vor der Polizei. Es war kein ausgestrecktes Bein zu sehen, kein gerichteter Tritt oder gar eine Berührung des Polizeibeamten.

Ein zweiter Polizeizeuge sollte eine angebliche Widerstandshandlung bezeugen. Auch hier gab es keine Erinnerung an eine solche Tat. Wie beim ersten Zeugen hatte er nur hinterher das Video vorgelegt bekommen. Dieses zeigte lediglich ein Entlangstreifen des Armes am Demotransparent. Dabei wurde “für nur eine Sekunde“, wie die Verteidigung feststellte, die Hand des Polizisten auf dem Transparent berührt und angeblich kurz gegriffen.

Im Abschlussplädoyer zeichnete der Staatsanwalt ein Schreckensbild der Antifa. Der „schwarze Block“ hätte sich an diesem Nachmittag verabredet um kollektiv Straftaten zu begehen. Er forderte für den Angeklagten 12 Monate Haft ohne Bewährung. Es sei erwiesen, dass dieser die Körperverletzung des Polizeibeamten willentlich in Kauf genommen hätte. Dass weder die Zeugen noch das Video eine solche versuchte Körperverletzung zeigt war der Staatsanwaltschaft egal.

Auch der gemeinschaftliche Widerstand, welcher laut Gesetzgebung besonders hart zu bestrafen sei, halte er für erwiesen. Aufgrund der Prozesserklärung des Beschuldigten sowie seinen Vorstrafen bezeichnete der Staatsanwalt ihn als „Linksextremist“, welcher durch Gewalt den ehrenwerten Zielen der Demonstrationen gegen die AfD schade. So könne sich jeder normale Bürger ausrechnen, dass es zu Straftaten kommt wenn die Antifa zu Demonstrationen aufrufe. Klassisches Hufeisenwerfen seitens der Staatsanwaltschaft.

Die Verteidigung versuchte vergeblich auf dieses „Cyber-Verfahren“ hinzuweisen. Ein Verfahren ohne konkrete Beschädigte, nur anhand von Videomaterial. Dieses werde politisch motiviert unter das Mikroskop gelegt um mit jeder falschen Bewegung die Antifaschist:innen zu verurteilen. Auch sei die Fußbewegung alles, nur kein Tritt.

Die Richterin folgte der Anklage, deutete die Fußbewegung als Tritt und die Armbewegung als Widerstand. Es handle sich um Zufall und Pech für den Angeklagten, dass er auf den Videoaufnahmen zu sehen sei. Weil der Widerstand nicht sehr intensiv gewesen sei und der Polizist unverletzt blieb, verurteilte sie den Antifaschisten zu 8 Monaten Haft auf 2 Jahren Bewährung.

Für uns als Solikampagne schließt sich damit der Kreis der politischen Repression. Die Staatsanwaltschaft hat ihren absoluten Verfolgungswillen mittels reißerischen Vorurteilen gegen die antifaschistische Bewegung gezeigt. Straftaten werden mittels Videoüberwachung aus jeder falschen Bewegung herbeigezogen. Damit lässt sich eine kriminalisierte Bewegung auch in Zukunft weiter delegitimieren. Die Polizei wird weiter voreingenommen sein und durch gewaltsame Einsätze das Videomaterial für die nächsten Verurteilungen liefern.

Es gilt auch weiterhin: Wir lassen weder den Widerstand noch die Solidarität abreißen!

Kommende Prozesstermine sind am 12.2. um 9 Uhr und 11 Uhr.

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